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Parken bei Selbstabholungen oder Terminen:

Für die Abholung Ihrer bestellten Waren mit dem Auto stehen Ihnen in unseren zwei Einfahrten vor der Garage und vor dem Carport freie Parkplätze zur Verfügung. Diese sind nicht besonders gekennzeichnet, aber deutlich zu erkennen als Einfahrten von der Straße.

Parken Sie in der Straße, gilt die Kurzparkzone:  Man darf in der Kurzparkzone bis zu drei Stunden gratis parken. Eine Parkuhr ist im Auto vorschriftsmäßig anzubringen und einzustellen, oder eine deutlich sichtbare Notiz mit der Anfangszeit des Parkens ist hinter die Frontscheibe zu legen. Das Parken über 3 Stunden oder das Nichteinhalten diese Bestimmung kann bestraft werden.
Die Kurzparkzone gilt wochentags von 8 bis 22 Uhr. Im Wochenende (Samstag und Sonntag) und an gesetzlichen Feiertagen kann auch in der Straße unbegrenzt geparkt werden.

Wir übernehmen keine Haftung für das Parken der Fahrzeuge unserer Kunden oder anderer Besucher.

Es tut uns leid, aber bis vor ein paar Jahren war das Parken von Pferdekutschen, Hundeschlitten, Automobilen – ob elektrisch betrieben oder mit Verbrennungsmotor – usw. in unserer Straße über Jahrhunderte hinweg  unbegrenzt möglich. Doch die Bürokraten und Politiker von heute müssen sich ja mit etwas beschäftigen wenn sie nichts anderes zu tun haben…

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