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Parken bei Selbstabholungen oder Terminen:

Für die Abholung Ihrer bestellten Waren mit dem Auto gibt es immer freie Parkplätze direkt in unserer Einfahrt oder in der Straße. 

Abgesehen vom kurzen Parken in der Straße zur Warenübergabe gilt die Kurzparkzone:  Wochentags zwischen 8 – 22 Uhr darf man bis zu drei Stunden gratis parken und eine Parkuhr muss im Auto vorschriftsmäßig angebracht und eingestellt werden. Oder eine deutlich sichtbare Notiz mit der Anfangszeit des Parkens hinter die Frontscheibe legen. 
Im Wochenende (Samstag und Sonntag) und an gesetzlichen Feiertagen kann es unbegrenzt geparkt werden.

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